INFO Neu-Ehrenfeld
 
101
Eichendorffstrasse 25
- Unter Denkmalschutz -
102
Eichendorffstrasse 18
- Unter Denkmalschutz -
103
Landmannstrasse 19
- Unter Denkmalschutz -
104
Ottostrasse 21
- Unter Denkmalschutz -
105 Katholische Kirche
St. Anna
- Unter Denkmalschutz -
106
Schirmerstrasse 1-15
- Unter Denkmalschutz -
Gerne veröffentlichen wir auch Ihre Bilder über den Stadtbezirk Ehrenfeld kostenlos.   -   Bei einigen Bildern fehlt uns die örtliche Zuordnung. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns hierbei helfen können.

Kontakt:
info@bv4.de
Tel.: 0221 53990
107
Siemensstrasse 29
- Unter Denkmalschutz -
108 Platzhalter Name
Branchenname
- Unter Denkmalschutz -
109

 

 

 

 

Das „Chinese-Veedel“

In den Jahren 1910 bis 1914 entstanden in Neuehrenfeld die Straßenzüge Iltisstraße, Landmannstrasse, Takustraße und der Takuplatz. Benannt wurden diese nach einer geschichtlichen Begebenheit der Jahre 1900/01: Der Niederschlagung des Boxeraufstandes in China an der auch die kaiserlich-deutsche Marineinfanterie beteiligt war. Eines der deutschen Kriegsschiffe war das Kanonenboot Iltis unter dem Kommando von Korvettenkapitän Lans, dessen Aufgabe ein Angriff auf die Taku-Forts am Peiho-Fluß war.

Der Volksmund bezeichnete das Viertel um die nach diesem historischen Kriegsakt benannten Straßen in Neuehrenfeld fortan als „Chinese-Veedel“. Dort entstand siebzig Jahre später bei einem ungleich friedlicherem Dämmerschoppen in der Gaststätte Taku-Schänke die Idee zur Gründung der bekannten Karnevalsgesellschaft „Ihrefelder Chinese“.

 

 

Das Gymnasium Tricoronatum

 

Zur Geschichte

 

Mit seiner fast 550-jährigen Geschichte gehört das Dreikönigsgymnasium zu den ältesten Schulen im Rheinland. Heute liegt das Schulgebäude in Neu-Ehrenfeld nahe der Bundesautobahn A 57, dem Parkgürtel und der Nussbaumerstraße. Das DKG war 1450 als Privatschule „bursa cucana“ gegründet worden. 1552 wurde die Schule von der Stadt Köln übernommen. Das Stadtwappen mit den drei Kronen über dem Eingangstor des Schulgebäudes gab der Schule im 16. Jahrhundert den Namen „Gymnasium Tricoronatum“. Das Gymnasium war damals die für ganz Niederdeutschland führende und mustergültige Anstalt.

Im Laufe der Jahrhunderte haben viele hervorragende Pädagogen und Gelehrte am Dreikönigsgymnasium gewirkt. Unter ihnen waren beispielsweise Adam Schall von Bell, Carl Schurz, Georg Simon Ohm, Peter Gustav Lejeune Dirichlet, Adolf Kolping. Aktuell ist ein sehr bekannter ehemaliger Schüler unser Oberbürgermeister Fritz Schramma.

Auch Schuldirektor Adam Kasen aus Utrecht war prägend für das Tricoronatum. Er war von 1626 bis 1648 sowohl Regent, als auch Studienpräfekt der Schule. Er war der Verfasser des „Kalendarium scholasticum Collegii et Gymnasii Societatis Jesu Coloniae“. Dieser Schulkalender war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Grundlage für die Schulordnung. 

Das Tricoronatum war Muster für alle anderen deutschen Jesuitenschulen. Deshalb ist der Schulkalender für die Geschichte des höheren Unterrichtswesens von außerordentlicher Bedeutung. Förderung der Schulzucht, Hebung der Schülerzahl, Pflege der Deklamationen und des Theaterwesens standen im Mittelpunkt.  

 

Die Schulordnung

 

Die Schüler hatten beim Schulbesuch Hut und Mantel zu tragen. Waffen durften nicht getragen werden. Eine „stutzerhafte Lockentracht“ wurde nicht geduldet.

Jede Klasse hatte einen Kustos. Dieser war für die Reinigung der Klasse, das Öffnen und Schließen der Fenster und die Aufstellung der Kerzen im Winter zuständig. Aula und Treppe wurden von den Kustoden abwechselnd gereinigt. Der Hausflur, der Schulhof und die Straße vor der Schule wurden von eigens dazu bestellten Schülern gereinigt. Diese Ämter wurden armen Schülern übertragen, die dafür ein Entgelt in Geld und Beköstigung erhielten. Es gab damals viele arme Schüler. Sie kamen von auswärts und mussten ihren Lebensunterhalt oft durch Betteln erwerben. Sie waren froh, wenn sie an der Pforte des Kollegs jede Woche ein Brot bekamen. In späteren Jahren wurden diese bettelnden Studenten in Köln wie eine Landplage aufgefasst.

Neben körperlichen Strafen für grobe Verfehlungen gab es Geldstrafen. Die Philosophen zahlten für Zuspätkommen 8 oboli seu vetmannum, für Fehlen zwei Albus (Weißgroschen). Dieselbe Buße war für Fehlen in Messe und Predigt zu bezahlen. Auch für sonstige Verfehlungen gab es Geldbußen. Die Buße zahlten nur die Reichen. Die Armen mussten statt dessen die Schule reinigen. 

Auch der Gebrauch der deutschen Sprache innerhalb der Schule wurde von der zweiten Klasse an mit Geldstrafe belegt.

 

Die Klassen

 

Die Zahl der Schüler schwankte im 17. und 18. Jahrhundert zwischen 800 und 900. Diese wurden aufgeteilt auf acht Klassen: Infima Grammatica oder Tertia, Media Grammatica oder Secunda, Syntaxis oder Prima, Poesis oder Humanitas, Rhetorica, Logica, Physica, Metaphysica. Die drei Oberklassen waren Teile der artistischen Fakultät.

 

Bei gemeinsamen Veranstaltungen der Schule musste die unterste Klasse vorne sitzen. Die anderen folgten der Reihe nach. Bei offiziellen Veranstaltungen der Universität hingegen hatte die oberste Klasse ihren Platz vorne. Innerhalb der Klasse saß man nach der Rangordnung, die sich bei den Prüfungen anläßlich der Versetzung ergab. Von dieser Ordnung waren die Angehörigen der Orden und die hohen Adeligen ausgenommen. Die Adligen nahmen auch nicht an dem Wettbewerb der Prüfungen teil, sondern konnten ohne weiteres aufsteigen. 

 

Der Unterricht

 

Der Unterricht begann im Winter morgens um 6 Uhr, im Sommer um 7 Uhr. Nachmittags (post prandium) wurde ab 1 Uhr unterrichtet. Die Stunden wurden aufgeteilt in lectiones und repetitiones (Lektüre und Grammatik), die auch die rhetorischen und poetischen Arbeiten nebst Übungen mit einschloss. Alle Stunden begannen mit dem Kreuzzeichen.

Neben dem lateinischen Unterricht gab es in den humanistischen Klassen nur griechischen Unterricht. In den oberen Klassen wurden neben der aristotelischen Philosophie in der zweiten Hälfte des Jahrganges u.a. auch Ethik, Arithmetik, Geometrie, Astronomie, Geographie sowie Optik unterrichtet. 

Nach dem Morgenunterricht hatten die Schüler die Messe unter Führung der Lehrer zu besuchen. 

Der Katechismusunterricht erfolgte Sonntagnachmittags durch einen dafür angestellten Lehrer. Samstagnachmittags wurde der Katechismus in allen Klassen repetiert, d. h. aufgesagt.

 

Die Lehrer

 

Für die Lehrer des Gymnasiums bestand eine streng einzuhaltende Rangordnung. Dem Regenten an erster Stelle folgte der Studienpräfekt. Dann folgten die anderen in dieser Reihenfolge: Professores Metaphysicae, Physicae, Ethicae, Mathesis, Logicae, Rhetoricae, linguae Graecae, Iiumanitatis, Syntaxis, Grammaticae mediae und infimae. 

Es gab drei Gruppen von Lehrern. Die Lehrer der oberen, philosophischen Klassen, die der humanistischen Klassen und die Professores med., d. h. die Lehrer des Griechischen und der Mathematik. Der Mathematiker lehrte auch Ethik. Der Graecus war gewöhnlich auch concionator academicus. Er hatte Sonntagmorgens von 7-8 Uhr in der Aula für die Schüler der Oberklassen zu predigen. 

Es herrschte das unbedingte Klassenlehrersystem. Jeder Lehrer begann entweder mit der Infima oder der Logica und führte seine Schüler bis zum Abschluss des humanistischen beziehungsweise philosophischen Kursus. Die Professores medii erteilten Unterricht in mehreren Klassen. Die Rangordnung der Lehrer wurde bei allen Anlässen innerhalb und außerhalb der Schule gewahrt. 

Den Unterricht in den philosophischen Klassen durften die Lehrer erst nach dem Studium der Theologie übernehmen. Die Professoren der Logik, Rhetorik, Ethik, Mathematik und des Griechischen hatten zum Antritt ihres Unterrichts Einleitungsvorträge zum „Lobe ihrer Wissenschaft“ zu halten.

Jeder Lehrer musste Mitglied der Universität sein. Die Mitgliedschaft wurde durch Promotion zum magister artium erworben. Hatte ein Lehrer diesen Grad in der Kölner Fakultät erlangt, wurde er nach drei Jahren Docierens ad concilium facultatis recipiert. Eine besondere Zulassung zur Fakultät war für Lehrer erforderlich, die außerhalb Kölns promoviert waren. Lehrer, die nicht promoviert waren, wurden nur selten zugelassen. 

 

Das Schuljahr 

 

Das Schuljahr begann zum 1. November. Am darauf folgenden Werktag fand die feierliche Schuleröffnung statt. Um 8 Uhr war Messe. Um 1 Uhr wurden die Schüler zur Feier geführt. Meist wurde ein Drama oder ein Dialog aufgeführt. Danach wurden die Bücherprämien an die je zehn besten Schüler aus jeder Klasse verteilt. Die Namen der übrigen versetzten Schüler wurden in einer besonderen Feierlichkeit am folgenden Tag verlesen. Neben den Honoratioren - vor allem den Bürgermeistern und den Mitgliedern des Rates - wurden auch die Eltern der in den Theaterstücken mitwirkenden Schüler und der Preisträger geladen. 

Das Schuljahr wurde nicht in Abschnitte eingeteilt. Von November bis Ende September gab es weder Ferien noch sonstige Unterbrechungen. Der Oktober war nur für auswärtige Schüler schulfrei. Sie bekamen Heimaturlaub. An Ostern durften die in der Nähe Wohnenden ihre Eltern einige Tage besuchen. Man machte keine Ferien, offenbar weil sonst ein Übergang der Schüler zu einem der anderen Gymnasien befürchtet werden musste. 

Im Laufe des 17. Jahrhunderts hatte die Pest sehr oft langdauernde Ferien erzwungen.

Sonn- und Feiertage waren aber nicht schulfrei. Nur der wissenschaftliche Unterricht fiel aus. Die Schüler mussten den Gottesdienst, die Predigt und dem Katechismusunterricht besuchen. 

Jede Woche war der Mittwoch nach dem Gottesdienst frei. Nur der vor der Messe liegende Unterricht wurde gegeben. Oft wurde auch ex gratia, d. h. zu Ehren eines hohen Gönners und aus den verschiedensten anderen besonderen Anlässen ein freier Schultag bewilligt. Von Januar bis April musste der Unterricht wegen der Examina in der Artistenfakultät und der Promotionen oft unterbrochen werden. 

 

Die Prüfungen

 

Das Examen für die Versetzungen in den humanistischen Klassen nahm den ganzen September in Anspruch. Es wurden schriftliche Arbeiten in Vers und Prosa unter strenger Aufsicht geschrieben. Gruppen von 4 bis 10 Schülern wurden dann mündlich geprüft. 

Für die Schüler der oberen Klassen in der Artistenfakultät fand das „Examen logicum“ einmal im Mai (circa festum ascensionis) und das zweite Mal im November (festo animarum) statt. Im Januar hatten sich die Absolventen der artistischen Fakultät zunächst einem sechstägigen Tentamen und danach einem sechstägigen Examen magistrandorum zu unterziehen. 

Diese Examina galten als wesentliche Einnahmequelle für die Professoren. Die Kosten hierfür waren erstaunlich hoch. 

In den Monaten Februar bis April fanden die Promotionen der Magistri und der Baccalaurei, d.h. derer, die das Examen logicum bestanden haben, statt. 

Während der Promotionstage fiel der Unterricht für die Oberklassen fast ganz aus. Auch die Prüfungen in der Schule störten den Unterricht sehr, weil mehrere Lehrer daran beteiligt waren. Mit Vertretungen durch andere Lehrer gab man sich damals nicht ab. 

 

Disputationen, Deklamationen, Demonstrationen, Affixionen

 

Die Physiker und Metaphysiker sowie die Schüler der Oberklassen hatten an Disputationen in „schola artium“ teilzunehmen. Auch die humanistischen Klassen hatten Disputationen. Die untere Klasse forderte die höhere heraus und stellte den Gegenstand der Disputation. Dieser musste vorher vom Klassenlehrer und dem Studienpräfekten geprüft und genehmigt werden. Die Thesen wurden dann schriftlich der höheren Klasse übersandt. 

Die wöchentlichen Deklamationen wurden abwechselnd von den Rhetoren und Poeten bestritten. Es wurden dabei Dichtungen, vor allem Dialoge in lateinischer und griechischer Sprache vorgetragen. Monatliche Deklamationen hatten einen größeren Umfang. Diese deklamatorischen Dialoge waren die Vorläufer der dramatischen Aufführungen gewesen. 

Demonstrationen wurden von den Physikern und Logikern dreimal im Jahr veranstaltet. Hierbei wurden mathematische, physikalische und astronomische Gegenstände behandelt. 

Die oberste Grammatikklasse hatte zum Fest des hl. Ignatius Gedichte, Briefe und Reden zu verfassen. Diese wurden von den Lehrern korrigiert und von den Schülern mit Malereien und Zeichnungen verziert. In der Halle des Gymnasiums wurden sie dann ausgehängt (affixiones). Rhetoren und Poeten machten solche Affixionen zu Weihnachten und Fronleichnam. Das öffentliche Aushängen dieser Schülerarbeiten war nicht ohne Bedeutung. Man musste sehr darauf achten, dass keine Fehler vorkamen. Diese wurden gerne von Schülern und Magistern anderer Schulen vermerkt und angestrichen.

 

 

Beispiele für Zeugnisse 

 

1. Gymnasialzeugnis (Schulwechsel von Mainz nach Köln):

Petrus Winaeus, archiepiscopalis Collegii S. J. Moguntiae, Rector lectori (salutem). Cum ingenuus adolescens Casparus Bien Moguntinus, suorum a nobis studiorum testimonium petierit: fatemur eum in scholis notris Tertiae grammatices duos annos cum dimidio, Secundae annum, et dimidium in Prima posuisse, suamque nobis modestiam probasse et diligentiam. In cuius fidem ei manu nostra subscriptas et consueto collegii nostri sigillo munitas literas dedimus.

 

2. Zeugnis für die Kandidaten des Baccalatireates:

Quandoquidem ego N. N. in matriculam almae Universitatis Coloniensis inscriptus et in novo Trium Coronarum Gymnasio eas lectiones audivi, quas audisse debet is, qui pro consequendo Baccalaureatus gradu ad Examen praesentari cupit, reliquaque omnia praestiti, quae Examini isti praemitti solent, peto a reverendis Patribus, Patre Regente reliquisque meis Professoribus, ut me Reverendo ac Spectabili Domino Decano ceterisque doctissimis Dominis Examinatoribus ad praedictum examen praesentare dignentur.

 

3. Zeugnis für die Kandidaten des Magisteriums:

Quoniam ego, N. N. anno superiore Baccalaureatus gradum publice et solemniter suscepi, atque praelectionibus Physicis et Metaphysicis publicisque concertationibus in scholis artium fieri solitis assidue interfui, ceteraque omnia, quomodo Gymnasii nostri legibus ac statutis praescripta sunt, pro virili me praestitisse puto, etiam atque etiam rogo petoque a Reverendo ac Doctissimo Domino Regente aliisque Dominis Professoribus mihi plurimum colendis, ut me ad futurum tentamen Reverendo ac Spectabili Domino Decano ceterisque Dominis Tentatoribus praesentare non dedignentur.